
Viele Unternehmer*innen stehen irgendwann vor der Frage, ob sie ihre Firma verkaufen oder liquidieren sollen. Beide Optionen bringen unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich. Der folgende Beitrag gibt einen vertieften Einblick in dieses Thema.
Unterschied zwischen Liquidation und Firmenverkauf
Bei der Frage „Verkauf oder Liquidation?“ spielen nicht nur finanzielle und steuerliche Überlegungen eine Rolle. Viele Unternehmer*innen haben über Jahrzehnte hinweg ihr Herzblut, ihre Zeit und ihr Wissen in den Aufbau ihres Betriebs investiert. Die Firma ist oft weit mehr als nur ein Unternehmen. Sie stellt ein Lebenswerk dar, das mit Traditionen, persönlichen Erinnerungen und langjährigen Beziehungen zu Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten verbunden ist. Entsprechend fällt die Entscheidung für eine Liquidation häufig schwer. Für viele Inhaber ist die Weitergabe an einen Nachfolger nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch eine Möglichkeit, das Geschaffene zu erhalten und die Unternehmensgeschichte fortzuführen.
Erhalten sie im Verkaufsprozess jedoch Angebote, die aus ihrer Sicht deutlich unter dem tatsächlichen Firmenwert liegen, denken viele über eine Liquidation nach.
Eine Liquidation wirkt auf den ersten Blick oft attraktiv: Der Unternehmer/die Unternehmerin verkauft die vorhandenen Vermögenswerte, erhält den Erlös vergleichsweise schnell und muss sich nicht mit einer Nachfolgeregelung beschäftigen. Der Liquidationswert bewegt sich jedoch in den meisten Fällen im unteren Bereich des möglichen Firmenwerts. Faktoren wie Gewinn und Kundenstamm etc. beeinflussen den Liquidationswert nicht.
Beim Firmenverkauf sieht die Situation anders aus. Käufer*innen bewerten nicht nur die vorhandene Substanz, sondern berücksichtigen zusätzlich Umsatz, Erträge, Marktstellung, Prozesse und Zukunftspotenzial. Diese Faktoren können den Verkaufspreis deutlich erhöhen.
Besonders gefragt sind immaterielle Werte, die sich nicht kurzfristig aufbauen lassen. Dazu gehören beispielsweise ein bekannter Markenname, ein etablierter Kundenstamm, branchenspezifisches Know-how oder erfahrene Mitarbeitende. Gerade junge Unternehmen verfügen oft noch nicht über diese Strukturen. Für Käufer*innen besitzen solche Werte deshalb einen hohen Stellenwert und steigern den Firmenwert erheblich.
Den Liquidationswert richtig berechnen
Bei einer Liquidation erhält der Unternehmer grundsätzlich den Wert der vorhandenen Aktiven abzüglich aller offenen Verpflichtungen wie Kreditoren, Löhne oder weiterer Verbindlichkeiten.
Für die Berechnung werden zuerst die liquiden Mittel wie Kasse, Bankguthaben und Debitoren berücksichtigt. Diese Bilanzpositionen lassen sich in den meisten Fällen schnell und nahezu vollständig realisieren.
Anders sieht es beim Warenlager und beim Anlagevermögen aus. Viele Gegenstände erzielen im Rahmen einer Liquidation nur noch deutlich tiefere Preise. Bei Sachanlagen oder Lagerbeständen rechnet man häufig mit etwa 50 bis 80 % des ursprünglichen Werts. Fahrzeuge verlieren gemäss Eurotax ebenfalls an Wert, weshalb oft rund 10 % abgezogen werden. Den grössten Wertverlust verzeichnen meist Einrichtungen wie Maschinen, Regale oder Mobiliar. Hier kalkuliert man häufig mit einem Abschlag von rund 80 bis 90 %.
Zusätzlich fallen Kosten für den eigentlichen Liquidationsprozess an. Dazu gehören unter anderem administrative Aufwände oder laufende Verträge, bei denen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Viele Unternehmer*innen unterschätzen zudem die steuerlichen Folgen. Überführen sie Geschäftsvermögen oder stille Reserven ins Privatvermögen, entstehen oft latente Steuerbelastungen. Diese Steuern machen einen erheblichen Teil des Liquidationserlöses aus.
Beim Firmenverkauf gestaltet sich die steuerliche Situation in vielen Fällen deutlich attraktiver. Unternehmer*innen vermeiden dadurch oft unangenehme Überraschungen. Im nächsten Abschnitt zeigt ein einfaches Beispiel diesen Unterschied genauer.
Plötzlich kommt für ein KMU die Rechnung über eine halbe Million
Anhand eines Beispiels aus dem Geschäftsleben zeigen wir, was passiert, wenn ein Unternehmen liquidiert wird und der Liquidationserlös ins Privatvermögen übergeht.
Der Einzelhändler Hugo Imhof konnte erfolgreich den genauen Liquidationswert seines Unternehmens bestimmen und errechnet einen Betrag von 1.3 Mio. Franken. Leider findet er zu diesem Preis keinen Käufer, jedoch bietet ihm jemand eine Million für die Firma.
Hugo Meier entscheidet sich stattdessen, die Firma zu liquidieren und den Liquidationserlös von 1,3 Mio. in sein Privatvermögen zu überführen. Dabei hat er leider vergessen, dass man laut dem schweizerischen Steuergesetz noch auf den Betrag Steuergelder bezahlen muss.
Im Gesetz wird zwischen Privat- und Geschäftssteuern unterschieden und der Transfer ins Privatvermögen ist steuerpflichtig. Bei der Zuführung von einer solchen Summe in sein eigenes Vermögen fallen dabei noch etliche Franken an Steuern und Soziallasten (AHV, ALV, etc.) an. In diesem Beispiel waren das für Herrn Imhof ungefähr eine halbe Million, die er noch bezahlen musste. Also hat er abzüglich dieser Beträge nur noch 0,8 Millionen erhalten. Hätte er aber seine Firma zu einer Million verkauft, dann wären jetzt 200‘000 Franken mehr auf seinem Konto, und ausserdem hätte er erheblich viel Arbeit mit Liquidieren, Aufräumen, Entsorgen und Abwicklungsaufwand gespart.
Es bleibt festzuhalten, dass eine sorgfältige Abwägung in jedem Fall entscheidend ist, ob sich eine Liquidation wirklich lohnt. In diesem Beispiel hätte sich der Firmenverkauf klar mehr ausgezahlt, auch wenn der Liquidationswert zunächst höher erschien als der Verkaufspreis.
Hans Jürg Domenig, Vorstand Schweizer Dachverband für Nachfolge (Schweizer Dachverband für Unternehmensnachfolge | chDU.ch), begleitet Firmen bis zum erfolgreichen Verkauf und beantwortet kostenlos Fragen zum Thema Unternehmenswertsteigerung telefonisch oder per E-Mail info@firmen-nachfolge-verkauf.ch.